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Coronavirus: Leitlinien für Pferdebesitzer und Reiter

Das Coronavirus zwingt die Menschen dazu, sich in ihrem Alltag einzuschränken. Das bezieht sich auch auf Freizeitaktivitäten. So verhalten Sie sich richtig, wenn Sie in den Stall fahren, um Ihr Pferd zu versorgen.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sollten Reiter, Pferdebesitzer und -halter sich an Regeln halten.

Warendorf – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, bleiben Sporteinrichtungen geschlossen. Es darf keine Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen geben.

Vereine, Betriebe, Pferdehalter, -sportler und -züchter müssen nun einen Spagat schaffen, um gleichzeitig die Gesundheit von Mensch und Tier sicherzustellen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung schreibt dazu: „Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.“

Dennoch müssen folgende Punkte der Pferdeversorgung jederzeit sichergesellt sein:

  • Pferdegerechte Fütterung
  • Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
  • Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
  • Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
  • Notwendige tierärztliche Versorgung und ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied

Stallbetreiber sollten auf folgende Punkte besonders achten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall oder die Reitanlage nicht betreten
  • Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten (häufiges Händewaschen mit Seife, saubere Handtücher verwenden, in die Armbeuge husten, Taschentücher nur einmal verwenden, Händeschütteln und andere Begrüßungsrituale sowie den engen Kontakt mit kranken Menschen vermeiden)
  • Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall oder zum Pferdebetrieb
  • Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
  • Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren
  • Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters

Reiter und Pferdebesitzer sollten sich an folgende Regeln halten:

  • Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.
  • Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.
  • Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen und Pferde voneinander erfolgen.
  • Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
  • Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
  • Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.
  • Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

Außerdem müssen Pferdebesitzer und -halter für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Sollten sie selbst oder viele der Mitarbeiter eines Pferdebetriebes erkranken und in Quarantäne, muss die Versorgung der Pferde weiterhin sichergestellt sein. Es muss geklärt sein, wer sich um die Fütterung und Bewegung der Pferde kümmert, dass genügend Futtermittel zur Verfügung stehen und ob Informationsketten, zum Beispiel über WhatsApp-Gruppen funktionieren.

Weitere Fragen zum Thema beantwortet die FN hier.