BGH urteilt im Züchterstreit um Weihegold-Fohlen
Karlsruhe – Christine Arns-Krogmann, Besitzerin von Weihegold OLD, die unter Isabell Werth 2016 unter anderem Team-Gold und Einzel-Silber bei den Olympischen Spielen holte, ist vor Gericht gezogen. Es ging um den Weihegold-Nachkommen Aweih, der 2013 via Embryotransfer bei Johann Hinnemann in Voerde zur Welt gekommen ist und um die Frage, wer nun Züchter des Fohlens ist: sie als Besitzerin von Weihegold oder Hinnemann als Besitzer der Leihmutter. Nachdem der Fall bereits durch zwei Instanzen gegangen war, hat nun der Bundesgerichtshof sein Urteil gefällt: Züchter des Fohlens ist Reitmeister Johann Hinnemann, bei dem Weihegold OLD zum Zeitpunkt des Embryotransfers zur Ausbildung eingestallt war.
Es hatte zu der Zeit eine Vereinbarung zwischen Christine Arns-Krogmann und Johann Hinnemann gegeben, dass er die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt übernimmt und im Gegenzug alle ein bis zwei Jahre Embryos aus Weihegold entnehmen darf. 2012 ließ Hinnemann die Stute von dem Hengst Apache decken und nach zwölf Tagen die befruchtete Eizelle entnehmen, um sie einer seiner Stuten einsetzen zu lassen, die das Fohlen dann austrug. Als das Fohlen 2013 zur Welt kam, ließ Hinnemann sich als Züchter eintragen. Arns-Krogmann war damit nicht einverstanden, da sie die Eigentümerin der genetischen Mutter des Fohlens sei. Der Fall landete im Mai 2018 vor dem Landgericht Münster und im April 2019 vor dem Oberlandesgericht in Hamm.
Embryotransfer bei Stuten
Profit zulasten der Gesundheit?
Isabell Werths Top-Stute Weihegold ist Vielfach-Mami. Mit 15 Jahren kann sie auf mehr als ein Dutzend Fohlen blicken, hinzu kommen Titel im Viereck. Embryotransfer macht es möglich. Das Verfahren wird in Deutschland beliebter. Zulasten der Stuten?
weiterlesen →Gestern hat der Bundesgerichtshof in Kassel das Urteil gefällt: Christine Arns-Krogmann habe Johann Hinnemann die Steuerung des gesamten Zuchtvorgangs übertragen. Er habe die Wahl des Deckhengstes getroffen, die Decktaxe gezahlt, die Leihmutter für das Fohlen ausgewählt und alle Kosten, die mit dem Embryotransfer einhergingen, gezahlt, sowie Tierärzte und Kliniken beauftragt. Demnach ist er auch der rechtmäßige Züchter des Fohlens.