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BGH urteilt im Züchterstreit um Weihegold-Fohlen

Der Streit um die Züchterfrage zwischen Weihegolds Besitzerin Christine Arns-Krogmann und Johann Hinnemann, der ein Fohlen von Weihegold via Embryotransfer gezüchtet hat, ist geklärt. Der Bundesgerichtshof hat gestern sein Urteil gefällt.

Weihegold OLD geht im Top-Sport un bekommt gleichzeitig Fohlen. Embryotransfer macht's möglich.

Karlsruhe – Christine Arns-Krogmann, Besitzerin von Weihegold OLD, die unter Isabell Werth 2016 unter anderem Team-Gold und Einzel-Silber bei den Olympischen Spielen holte, ist vor Gericht gezogen. Es ging um den Weihegold-Nachkommen Aweih, der 2013 via Embryotransfer bei Johann Hinnemann in Voerde zur Welt gekommen ist und um die Frage, wer nun Züchter des Fohlens ist: sie als Besitzerin von Weihegold oder Hinnemann als Besitzer der Leihmutter. Nachdem der Fall bereits durch zwei Instanzen gegangen war, hat nun der Bundesgerichtshof sein Urteil gefällt: Züchter des Fohlens ist Reitmeister Johann Hinnemann, bei dem Weihegold OLD zum Zeitpunkt des Embryotransfers zur Ausbildung eingestallt war.

Christine Arns-Krogmann (vorne rechts im Bild), Besitzerin von Weihegold OLD, scheiterte auch in dritter Instanz vor Gericht.

Es hatte zu der Zeit eine Vereinbarung zwischen Christine Arns-Krogmann und Johann Hinnemann gegeben, dass er die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt übernimmt und im Gegenzug alle ein bis zwei Jahre Embryos aus Weihegold entnehmen darf. 2012 ließ Hinnemann die Stute von dem Hengst Apache decken und nach zwölf Tagen die befruchtete Eizelle entnehmen, um sie einer seiner Stuten einsetzen zu lassen, die das Fohlen dann austrug. Als das Fohlen 2013 zur Welt kam, ließ Hinnemann sich als Züchter eintragen. Arns-Krogmann war damit nicht einverstanden, da sie die Eigentümerin der genetischen Mutter des Fohlens sei. Der Fall landete im Mai 2018 vor dem Landgericht Münster und im April 2019 vor dem Oberlandesgericht in Hamm.

Gestern hat der Bundesgerichtshof in Kassel das Urteil gefällt: Christine Arns-Krogmann habe Johann Hinnemann die Steuerung des gesamten Zuchtvorgangs übertragen. Er habe die Wahl des Deckhengstes getroffen, die Decktaxe gezahlt, die Leihmutter für das Fohlen ausgewählt und alle Kosten, die mit dem Embryotransfer einhergingen, gezahlt, sowie Tierärzte und Kliniken beauftragt. Demnach ist er auch der rechtmäßige Züchter des Fohlens.

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Das Urteil können Sie hier einsehen.