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APO 2020: Der Pferdeführerschein kommt

Die neue Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO), die ab Januar 2020 gültig sein wird, enthält einige Änderungen in Bezug auf Ausbildung und Qualifikationen im Pferdesport. Unter anderem wird es zwei Pferdeführerscheine geben.

Ab 2020 soll es zwei Pferdeführerscheine geben.

Warendorf – Den Pferdeführerschein gibt es in zwei Ausrichtungen, zum einen den Pferdeführerschein Umgang, zum anderen den Pferdeführerschein Reiten. Beide sollen grundlegende Kompetenzen zusammenfassen. Sie sollen Menschen dabei helfen, Alltagssituationen mit dem Pferd zu meistern und für mehr Sicherheit und Tierwohl sorgen, heißt es. Wohingegen es beim Pferdeführerschein Umgang um den Kontakt zum Pferd, dessen Pflege und Verhalten geht, soll der Pferdeführerschein Reiten auch Grundkenntnisse der Reitlehre vermitteln. „Es ist unsere Verantwortung als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht, Qualifikationen anzubieten, die zeitgemäß sind und dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen", sagt FN-Ausbildungsleiter Thies Kaspareit. Der Pferdeführerschein Umgang wird den Basispass ersetzen, der Pferdeführerschein Reiten den Reitpass.

Für mehr motivierende Teilerfolge sollen kleinere Schritte im zehnstufigen Abzeichensystem für die Bereiche Fahren, Longieren, Voltigieren und Westernreiten sorgen. Die Pferde müssen ab 2020 einheitlich mindestens fünf Jahre alt sein. Darüber hinaus wird der Einsatz der Pferde begrenzt. Neu bei den Voltigierern ist ab Januar 2020 das LA5V, bei dem Longieren mit Voltigierern geprüft wird, sowie die Abzeichen LA3 und LA1V, das an erfolgreiche Longenführer verliehen wird. Das VA5 ist außerdem ein neues Voltigierabzeichen.

Ausbilder sollen sich künftig noch differenzierter in den Bereichen Basis- und Leistungssport ausbilden lassen können und somit den Zielgruppen gerechter werden. Geeignete Lehrgangsinhalte können künftig via Blended Learning erfolgen, einer Mischung aus Präsenzlernzeit und computergestütztem Lernen. Den Trainerassistenten wird es in den Bereichen Reit- oder Fahrsport geben. Wer Trainer C werden möchte, kann dies in Zukunft auch ohne selber zu reiten. Derjenige muss allerdings über 50 Jahre alt sein und hohe Turniererfolge nachweisen können. Der Trainer A dauert nur noch 90 Lehreinheiten. Es wird ihn künftig auch im Bereich Basissport Fahren geben. Ab 2020 erhält jeder Trainer automatisch eine DOSB-Lizenz. Spät- und Wiedereinsteiger, Inklusion und Geländereiten werden neue Schwerpunkte sein.

Die FN Kennzeichnung für Vereine und Betriebe wird reduziert, Einstiegs- und Antragsverfahren werden vereinfacht. Bezeichnungen wie „Basisausbildung“ oder „Ponyreitschule“ sollen für die Zielgruppen verständlicher sein, das Punktesystem für Leistungsniveaus gibt es ab 2020 nicht mehr. Für das Grundschild Pferdehaltung müssen nun drei statt zwei Pferde im Betrieb sein. Bei den Turnierfachleuten wird es künftig den Richter Vorbereitungsplatz als eigene Qualifikation geben. -fn-press-

Alle APO-Änderungen sowie Informationen zu den Pferdeführerscheinen finden Sie hier.