Zum Inhalt springen

Drücken Sie Öffnen / Eingabe / Enter / Return um die Suche zu starten

Leseprobe: Selbst füttern, selbst misten, selbst bestimmen!

Die besten Tipps für Selbstversorger

An alle, die einen eigenen Stall haben, zu einer Selbstversorger-Stallgemeinschaft gehören oder deren großer Traum es ist, den Pensionsstall-Zwängen zu entfliehen: Ja, es ist toll! Aber damit es funktioniert, muss man einiges beachten. Wir zeigen, wie Sie es wagen können.

Die Pferde am besten direkt am Haus, davon träumen viele.

Sie kannte das Leben als Einsteller, genoss die Vorzüge des Rundum-Sorglos-Angebots und träumte davon, nicht mehr den Zwängen der Pensionsstall-Ordnung unterliegen zu müssen. Die Futterrationen so zu verändern, wie sie es für richtig hielt, die Auslaufzeiten so anzupassen, dass sie das Gefühl hat, dass es für ihre Pferde optimal ist, und bei Bedarf eben im Winter eine Weide zu opfern, damit Bewegung garantiert ist. Niemanden um Erlaubnis fragen zu müssen, wann und wo sie trainieren darf – kurzum, die große Freiheit eines eigenen Stalls zu genießen. „Mein Onkel besitzt einen Bauernhof mit großem Grundstück“, berichtet Friederike Meyer.

Im September begannen sie mit den Umbaumaßnahmen der ehemaligen Scheune auf dem Hof im Oldenburger Münsterland. Vier Pferdeboxen entstanden in Eigenregie. Im Dezember zogen die Pferde ein. „Wir sind da ganz schön blauäugig dran gegangen“, erzählt die Vielseitigkeitsreiterin lachend. Was Zäune kosten, wie schnell Paddocks und Weiden im Winter unter Wasser stehen und wie viel Arbeit so ein eigener Stall macht – so, wie es ist, habe sie es nicht erwartet, sagt sie, fügt aber gleich hinzu, dass sie trotzdem glücklich ist, diesen Schritt getan zu haben. Die wichtigsten Tipps für Selbstversorger und alle, die es werden wollen, finden Sie deshalb im Fokusthema unserer Juni-Ausgabe.

Wo darf ich Pferde halten?

Eine alte Scheune auf dem nahegelegenen Bauernhof oder vielleicht die Garage, die so passend an einer Weide liegt? Theoretisch lässt sich vieles zum Pferdestall umfunktioniert. Praktisch gibt es aber klare gesetzliche Grenzen. „Bevor man beispielsweise einen Resthof kauft, sollte man sich bei der dortigen Gemeinde oder beim Landratsamt informieren, ob man Pferde dort überhaupt halten darf“, warnt Stefanie Arnhard, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständigte für Reitanlagen und Stallgebäude. Die Rechtsgrundlage für ein mögliches Baurecht sollte man im Vorfeld einmal genau prüfen. Dabei stellen sich Fragen wie: Befindet sich das Objekt im Inn- oder Außenbereich? Gibt es eventuell einen Bebauungsplan, sodass gar keine Tierhaltung zulässig ist? Stichwort: Gewerbe- oder Wohngebiet. Gleichzeitig sollte man im Vorfeld das Baurecht einmal genau prüfen. „Als Nicht-Landwirt tut man sich, bei Objekten im Außenbereich, schwer, irgendwas an den Gebäuden und der Nutzungsart zu verändern“, macht Arnhard deutlich. „Das kann dem Traum abrupt ein Ende setzen, wenn es nicht geklärt ist.“

Die Antworten auf weitere rechtliche und organisatorische Fragen sowie viele Tipps für alle, die Pferde in Eigeregie halten oder halten wollen, erfahren Sie in unserer Juni-Ausgabe. Das Heft können Sie hier versandkostenfrei bestellen.