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Tote Pferde

Was passiert, wenn Pferde sterben

Kein Pferdebesitzer denkt gerne daran, dass sein Pferd eines Tages sterben wird. Doch wer weiß, was dann zu tun ist, reagiert souveräner. Wen man verständigen muss, was mit dem toten Tier passiert und wie man ihm die letzte Ehre erweist.

Schon der Gedanke an den Tod des eigenen Pferdes ist schmerzlich. Doch einige Vorüberlegungen können den Abschied erleichtern.

Eines Tages geht jedes Leben zu Ende. Pferdehalter fürchten sich vor dem Tag, an dem sie ihr Pferd leblos finden. In diesem Augenblick ist jeder wie gelähmt. Jetzt klar denken? Unmöglich. Besser, man bereitet sich auf den Fall der Fälle vor. Seelisch, aber auch praktisch. Das macht es leichter. Immerhin stellt der Abschied einen auch vor organisatorische Aufgaben: Ist mein Stall so gebaut, dass ein totes Pferd aus jeder Box gehoben werden kann? Welche Tierkörperbeseitigungsanstalt ist für mein Pferd zuständig? Welche Alternativen gibt es dazu? Und welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn ein Pferd gestorben ist, stehen einige Dinge auf der To Do-Liste: Pferde fallen unter das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Darin ist eine Meldepflicht festgeschrieben. Ein Loch im Garten auszuheben und das Pferd darin zu beerdigen, ist in Deutschland verboten. Sobald der Tod bemerkt wird und das Pferd abholbereit liegt, muss der Pferdehalter die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt kontaktieren. Sich um die Beseitigung zu kümmern, ist Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Länder oder Landkreise. Die übertragen diese Aufgabe in der Regel an Firmen. Welcher Betrieb zuständig ist, kann auf den Internetseiten der Landkreise nachgelesen oder beim eigenen Tierarzt erfragt werden. Die Verwertungsbetriebe haben entweder ein Online-Formular, das man ausfüllen kann, eine Telefonnummer, unter der die Eckdaten aufgenommen werden oder einen Anrufbeantworter, auf den man sein Anliegen spricht. In einigen Bundesländern wird auch nach der Tierseuchenkassennummer gefragt. Sie sollte der Pferdehalter parat halten.

Der richtige Platz

„Der Körper des toten Pferdes muss an einer kühlen und schattigen Stelle positioniert sein, an die ein Fahrzeug mit 26 Tonnen Gewicht fahren und dort wenden kann und darf“, sagt Sabine Heitmann von der Oldenburger Fleischmehlfabrik Kampe. So friedlich es auch ist, wenn das eigene Pferd eines Nachts in seiner Box oder auf der Weide entschläft, ist das für die Abholung häufig ein Problem. Sollte ein Pferd auf einer Weide sterben, muss der Körper an eine befestigte Stelle transportiert werden, an der der Lastwagen des Entsorgungsbetriebes halten darf. Ein Traktor kann es mit einem Frontlader dorthin bringen.

Verstirbt ein Pferd im Stall, ist die Situation weitaus schwieriger. Im besten Falle kann die Box von einem Traktor angefahren werden, der den Kadaver herausbefördert. Der tote Pferdekörper sollte so wenig wie möglich über den Boden geschliffen werden, denn dann kann der Kadaver Flüssigkeit verlieren, die Krankheitserreger enthält. Schwenkbare Wandelemente sind Gold wert. Mitarbeiter von Beseitigungsanstalten dürfen aus Seuchenschutzgründen keinen Stall betreten. Besteht partout keine Möglichkeit, den Pferdekörper aus seiner Box zu bekommen, holen manche Tierkörperbeseitigungsbetriebe ihn im größten Notfall auch zerteilt ab.

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Meistens kommen die Fahrer der Tierkörperverwertungsanstalten am Tag der Meldung oder am Werktag darauf. Bis dahin sollte das tote Pferd abgedeckt werden, am besten mit einer luftdurchlässigen Plane, damit sich keine Gase und dadurch unangenehme Gerüche entwickeln. „Unsere LKWs sind mit einem Kran und einem Greifer ausgestattet. Damit heben unsere Fahrer die toten Tiere auf die Transporter“, berichtet Heitmann. Der Pferdebesitzer muss bei der Abholung nicht dabei sein. „Allerdings sollte der Equidenpass bereitliegen. Wir sammeln ihn ein, geben ihn zur Entwertung ans Veterinäramt und das leitet ihn dann an den zuständigen Zuchtverband weiter, damit das Pferd als verendet in die Datenbanken eingetragen wird. Anschließend können die Verbände die entwerteten Pässe an die Pferdebesitzer zurücksenden“, erklärt Uwe Miehle vom Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg.

Nachdem der Kadaver den Hof verlassen hat, sollte der Abholort gereinigt und desinfiziert werden. Auch weitere Stellen, an denen das tote Pferd lag, müssen gesäubert werden. Das schützt andere Pferde und auch Menschen vor Krankheiten. Damit der Pferdekörper verwertet werden kann, müssen das Halfter und die Hufeisen abgenommen werden. Oft erledigen die Mitarbeiter der Beseitigungsfirmen das Abnehmen der Eisen gegen eine Gebühr zwischen 20 und 55 Euro.

Die Sache mit dem Geld

Während ein Schlachter für ein Pferd einige hundert Euro bezahlt, fallen bei der Beseitigung durch die Tierkörperverwertungsanstalt Kosten an. Die Tierkörperbeseitigung ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern müssen Pferdehalter das Abholen des toten Tiers und die Beseitigung komplett selbst bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz. Dabei fallen die Entgelte sehr unterschiedlich aus. In Berlin werden 273 Euro fällig. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen die Pferdehalter mit einer Rechnung zwischen 70 und 130 Euro rechnen. Hessische Pferdebesitzer bekommen ein Drittel der Kosten in Rechnung gestellt. Sie liegen bei 80 bis 100 Euro. In anderen Bundesländern tragen Pferdehalter nur einen Teil der Kosten: In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen zahlt man 25 Prozent. Das sind je nach Land zwischen fünf und 40 Euro. In Niedersachsen beispielsweise regelt die Tierseuchenkasse das Finanzielle rund um die Tierkörperbeseitigung. Jeder Pferdehalter ist verpflichtet, in die Tierseuchenkasse einzuzahlen. Stirbt ein Pferd, kommt die Kasse für die Transportkosten und drei Viertel der Beseitigungskosten auf. Hat jemand nicht in die Tierseuchenkasse eingezahlt, wird er nachträglich aufgenommen und muss die Jahresbeiträge nachzahlen. Allerdings maximal rückwirkend für fünf Jahre. Schleswig-Holsteinische Pferdebesitzer bekommen die Transportkosten komplett über den Tierseuchenfonds erstattet. Die Kosten für die reine Beseitigung sind beihilfefähig, können also anteilig erstattet werden.

Wie tote Pferde weiterverarbeitet werden

In der Tierkörperbeseitigungsanstalt wird der Kadaver zunächst mit einem Förderband zu einem Zerkleinerungsbehälter befördert. „Ein sogenannter Grobbrecher zerkleinert die toten Tiere. Es kommen Stücke mit einer Größe von rund fünf Zentimetern heraus“, weiß Uwe Miehle. Der nächste Schritt ist dann das Sterilisieren in einem Füllbehälter. „Darin ist es mindestens 133 Grad Celsius heiß. Der Druck im Behälter beträgt drei Bar“, erläutert Sabine Heitmann. Rund 20 Minuten bleiben die Stücke in dem Behälter, in dem sie ständig gerührt werden. Trockner verdampfen dann das Wasser aus dem Fleischbrei, bis der nur noch rund sechs Prozent Wasser enthält. Diesem sogenannten Fleischbrei steht nun die Trennung in Rohfett und Schilfer bevor. Das Fett wird gereinigt, dann kann es weiterverwendet werden. Das Schilfer wird gemahlen, sodass Tiermehl entsteht.

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Tiermehl ist Bestandteil von Futter für Haustiere wie Hunde oder Katzen oder wird als Dünger verwendet. In Nutztierfutter wird es seit dem BSE-Skandal im Jahr 2000, bei dem Rinderwahn über infektiöses Tierfutter übertragen wurde, nicht mehr einegesetzt. Das Tierfett wird unter anderem zu einem Bestandteil von Biodiesel. Auf die Verwertung des Tierkörpers haben Pferdehalter keinen Einfluss.

Wer ahnt, dass sein Pferd bald sterben könnte, macht sich den Abschied einfacher, wenn er die praktischen Fragen geklärt hat. Wer sich schon einmal den Abholort für sein totes Pferd überlegt hat, mit einem Landwirt aus der Nachbarschaft gesprochen hat, vielleicht das Befahren des Stalls mit einem Traktor mit Frontlader schon einmal geprobt hat und eine luftdurchlässige Plane angeschafft hat, kann dem Tag der Tage ruhiger entgegensehen. So bleibt Zeit zum Verabschieden und Trauern.