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Schlachtpferd oder nicht?

Als Schlachtpferd eintragen lassen oder nicht? Eine Entscheidung, die Pferdebesitzer treffen müssen und die für die Behandlung von Krankheiten wichtig ist. Wir haben mit Dr. Katja Kretzer, Fachtierärztin für Pferde, darüber gesprochen.

Wenn der Tierarzt das Pferd behandeln muss, muss er prüfen, ob das Pferd als Schlachtpferd eingetragen ist oder nicht.

„Der Tierarzt ist verpflichtet, den Status zu prüfen“, sagt Dr. Katja Kretzer. Die Fachtierärztin für Pferde arbeitet an der Tierärztlichen Klinik Dr. Mark Kaminski in Bochum. Nur wenn sie weiß, ob das Pferd ein Schlachtpferd ist oder nicht, kann sie Krankheiten dementsprechend behandeln.

Wie ist das Pferd normalerweise im Pferdepass eingetragen?

Solange nichts anderes festgelegt wird, ist jedes Pferd ein Schlachtpferd. Es kann, wenn es gesund ist und einen gültigen Equidenpass hat, zu jeder Zeit zu einem Metzger gebracht werden. Die Verarbeitung zu einem Lebensmittel ist vor dem Tierschutzgesetz ein vernünftiger Grund für die Tötung eines Tieres. Weil das Fleisch dann ein Lebensmittel ist, dürfen Schlachtpferde nur mit Wirkstoffen, die auf der Verordnung 37/2010 stehen, behandelt werden. Ergänzt werden sie von den Medikamenten auf der sogenannten Positiv-Liste. Für Schlachtpferde tabu ist unter anderem Phenylbutazon, ein viel verwendetes Schmerzmittel. Der Status kann jederzeit mit dem behan-delnden Tierarzt in den eines Nicht-Schlachtpferdes geändert werden. Pferde, die einmal als Nicht-Schlachtpferde eingetragen sind, können nie wieder den Schlachtpferdestatus erlangen. Wenn Pferde sterben – nicht beim Schlachter – gelten sie als Sondermüll und die Entsorgung der Kadaver muss organisiert und bezahlt werden.

Was spricht dafür, den Status auf Nicht-Schlachtpferd zu ändern?

Jede Medikamentengabe an Schlachtpferde muss mit einem Anwendungs- und Abgabebeleg (AuA-Beleg) dokumentiert werden und die Behandlung muss im Stallbehandlungsbuch eingetragen werden. Das ist vom Tierhalter, also dem Stallbesitzer, bei dem das Pferd steht, zu führen. Der Tierarzt ist verpflichtet, vor jeder Behandlung zu überprüfen, ob das Pferd als Schlachtpferd eingetragen ist oder nicht. Es muss also immer der Equidenpass vorliegen. Diese Bürokratie für Tierärzte und Pferdehalter entfällt bei Nicht-Schlachtpferden. Tierärzte können dann auch wesentlich mehr Medikamente einsetzen, um die Tiere zu behandeln. Falls das Tier krank ist und ohne Hoffnung auf Besserung leidet, wird jeder Tierarzt empfehlen, das Pferd einzuschläfern. Dabei ist es egal, ob das Pferd Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd ist.

Zu welchem Eintrag raten Sie?

In erster Linie empfehle ich, nachzuschauen, was derzeit eingetragen ist. Wenn nichts eingetragen ist oder der Status „Schlachtpferd“ ausgewählt ist, sollten sich Pferdebesitzer konkret Gedanken machen, ob sie dies ändern wollen, damit Tierärzte und Pferdehalter wissen, welche Medikamente eingesetzt werden dürfen. So vermeidet man auch, dass medikamentös behandeltes Pferdefleisch vor Ablauf der sogenannten Wartezeit des Lebensmittels in den Umlauf kommt.