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Wohin mit den Pferdeäppeln beim Ausritt?

Ein Ausritt führt oft über Felder, Wiesen und Straßen. Unvermeidlich verliert der Vierbeiner unterwegs Mist. Wohin damit? Wir klären die Rechtslage.

Pferdeäppel lassen sich beim Ausritt kaum vermeiden. Doch wohin mit den Hinterlassenschaften?

Wenn das Pferd muss, dann muss es. Auch ein heftiger Schenkelstoß, um die Hinterhand schnell Richtung Wiese zu bugsieren, kommt oft zu spät, wenn der Vierbeiner den Schweif hebt. Der Kot landet dann mitten auf der Straße, dem Reit- oder Waldweg. Oft sorgen Äppelhaufen für Unmut bei Radfahrern, Spaziergängern und anderen Verkehrsteilnehmern. Liegen die Haufen auf öffentlichen Wegen oder Straßen, kann von ihnen zudem eine Unfallgefahr ausgehen. Einfach liegenlassen ist also in den meisten Fällen die schlechteste Option.

Auf Feldwegen ist Mist rechtlich gesehen eine sach- und ortsübliche Erscheinung, abäppeln ist also nicht zwingend notwendig. „Feldwege können öffentliche Wege sein, aber dort gibt’s sicher keine Verkehrsgefährdung durch Pferdeäppel, weil sie der landwirtschaftlichen Nutzung dienen“, meint Rechtsanwalt Wolfgang Walter Horn.

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Anders sieht es hingegen auf der Straße aus. Denn bundesweit gilt auf öffentlichen Straßen die Straßenverkehrsordnung, die vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben wird. Sie fordert den Reiter des Pferdes unter Paragraph 32 mit dem Titel „Verkehrshindernisse“ (s. Kasten) dazu auf, Pferdemist auf der Straße zu beseitigen. „Auf der Straße ist der Reiter als Verkehrsteilnehmer für die Hinterlassenschaften verantwortlich. Er muss die Pferdeäpfel entsorgen. Geht das nicht sofort, weil das Pferd vor dem Verkehr scheut, darf er natürlich erstmal weiterreiten, sollte aber später wiederkommen, um die Pferdeäpfel zu entfernen“, sagt Wolfgang Walter Horn. „Das Entfernen des Kotes ist nur dann Pflicht, wenn der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte“, so der Rechtsexperte.

§ 32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
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Quelle

Wer die Äpfel nicht von der Straße entfernt, kann bei Verkehrsunfällen haftbar gemacht werden. Je nach Fall kann die Tierhalterhaftplichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Breitensport bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), kennt die Problematik des ungewollten Pferdemists auf öffentli­chen Wegen. Oft sei das Ärgernis über die Pferdeäpfel auch einem psychologischen Problem der Fußgänger geschuldet, die den optisch höher gesetzten Reitern eine gewisse Arro­ganz nachsagen. Thomas Ungruhe appelliert hier an den Gemeinschaftssinn der Geländereiter. Er rät Reitern, die einen Weg mit Fußgängern teilen, beim Ausreiten ein kleines Plastikkehrblech am Sattel zu befestigen. So las­sen sich Pferdeäpfel schnell von der Straße beseitigen oder im Waldbereich an die Seite schaffen.

„Das ist eine kleine Maßnahme, die ganz viel Gutes zum Gemeinwohl beitragen kann“, ist sich der Breitensport-Experte sicher. Und wer nichts auf dem Ausritt mitschleppen möchte, kann mit dem Stiefel die Pferdeäpfel beiseiteschieben. Die Ausrede, dass das Pferd unruhig werde, sollte kein Argument sein. „Wenn das Pferd nicht stehen bleiben will, wenn ich absteige, sollte ich hinterfragen, ob mein Pferd überhaupt geländesicher ist. Da hilft Training“, so Ungruhe. Geht es um das Problem des Aufsteigens, kann der Reiter einen Kollegen, der von seinem Tier problem­los auf- und absitzen kann, zum Gegenhalten um Hilfe bitten. Auch eine natürliche Aufsteighilfe wie eine Bank oder ein Baumstamm kann Abhilfe schaffen.

Bei allem Reiter-Knigge sollte der Reiter einschätzen können, ob der Risikofaktor der Kotbeseitigung zu hoch ist. Auf einer befahrenen Straße oder im Kurvenbereich sollte es ohne Mistentfernung weitergehen. Pferde sind tierische Verkehrsteilnehmer, dass sie äppeln, gehört dazu.

Dieser Artikel ist erstmals erschienen in Reiter Revue 3/2014 und wurde im Juli 2020 aktualisiert.