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So klappt's mit der Reitbeteiligung

Für die einen ist es eine zeitliche Entlastung, für die anderen die einzige Möglichkeit, ihr Pferd zu finanzieren. Wir geben Tipps, wie die Reitbeteiligung zu einer echten Partnerschaft wird und klären die wichtigsten Fragen.

Wie viel die Reitbeteiligung monatlich zahlt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Worauf sollte man bei der Wahl der Reitbeteiligung achten?

Der erste Schritt zur Reitbeteiligung ist für beide Seiten eigentlich derselbe und beginnt mit der Frage: Was will ich, was erwarte ich von dieser Kooperation? Ein Beispiel: Der Besitzer eines älteren Pferdes sucht eine Reitbeteiligung, die das Pferd umsorgt, ein bisschen spazieren reitet und vielleicht auch die ein oder andere Reitstunde ohne Turnierambitionen nimmt. Dies wird kaum mit dem ehrgeizigen Teenager zusammenpassen, der sich vorgenommen hat, zügig die nächste Leistungsklasse zu erreichen. „Grundsätzlich würde ich sagen, je ambitionierter beide Seiten sind, desto schwieriger wird es mit der Harmonie“, verdeutlicht Sportpsychologin Inga Wolframm. „Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass Eifersucht entsteht, wenn beispielsweise die Reitbeteiligung erfolgreicher ist als der Besitzer. Da entsteht schnell ein Konkurrenzkampf.“ Dieses Phänomen kennt auch Bernhard Altrogge von der Reitschule Altrogge-Terbrack. Manchmal sei es dann auch besser, wenn sich die Wege wieder trennen.

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Und wenn sich zwei finden, die auf den ersten Blick unterschiedliche Vorstellungen haben, sollten sie dennoch einmal klären, welche Kompromisse sie eingehen könnten. Auch der Reitstil der Reitbeteiligung muss nicht nur zum Pferd passen, sondern auch mit dem des Besitzers harmonieren. „Die einen Besitzer profitieren davon, dass die Reitbeteiligung engagiert und ehrgeizig mit dem Pferd arbeitet“, berichtet Bernhard Altrogge. Bei anderen ist es eher das leichtere Programm, dass ins Konzept passt, wenn der Besitzer leistungsorientiert unterwegs ist. Ob eine zukünftige Reitbeteiligung mit dem Pferd harmoniert, testet der Reitlehrer in seinem Betrieb manchmal inkognito: „Reitschüler reiten dann mal ein Privatpferd, ohne zu wissen, dass der Besitzer eine Reitbeteiligung sucht. Da sehen wir schnell, ob es passt oder eher nicht.“ Ob es für ein Pferd problematisch sein kann, von zwei Reitern geritten zu werden, hängt sowohl von den Reitern als auch vom Interieur des Pferdes ab. Dass sich das Pferd gleichermaßen mit beiden Reitern wohlfühlt, sollte deshalb für den Besitzer an erster Stelle stehen.

Tipp: Pferdebesitzer und Reitbeteiligung sollten die getroffenen Vereinbarungen in einem Vertrag schriftlich festhalten. Im Streitfall oder auch in Versicherungsfragen kann dieser eine wichtige Grundlage sein. Musterverträge gibt es hier.

Welche Fragen sollten beide Seiten im Vorfeld klären?

Das sollten Pferdebesitzer beantworten können:

➛ Was will ich von meiner Reitbeteiligung?

➛ Was kann mein Pferd für die Reitbeteiligung leisten?

➛ Was bin ich bereit zu geben? Zum Beispiel eine Erlaubnis, an Turnieren teilzunehmen oder ausgedehnte Ausritte zu machen.

➛ Was ist mir wichtig – rund um mein Pferd und auch rund um meine Ausrüstung?

➛ Bin ich beziehungsweise ist mein Pferd ausreichend versichert?

➛ Wann und wobei bin ich wirklich auf meine Reitbeteiligung angewiesen?

➛ Welchen Typ Reiter wünsche ich mir für mein Pferd?

➛ Welchen Typ Menschen wünsche ich mir als Partner für mein Pferd?

Das sollte sich die Reitbeteiligung fragen:

➛ Wie viel Zeit bin ich bereit zu investieren? Monatlich, wöchentlich und unter Umständen auch darüber

hinaus!

➛ Wie zuverlässig kann ich mich zum Beispiel drei Mal in der Woche um das Pferd kümmern?

➛ Was erwarte ich von der Kooperation und für das Geld, das ich investiere?

➛ Welche Ziele habe ich reiterlich?

➛ Reicht es für mich, eine Haftpflichtversicherung zu haben oder benötige ich sogar eine Tierhalterhaftpflicht?

➛ Welche Ansprüche habe ich an das Pferd, aber auch an die Reitanlage, die Reitlehrer, die Haltung und den Reitstil?

➛ Wie viel Geld kann ich investieren?

…und für beide Seiten gilt:

➛ Welche Kompromisse gehe ich ein, wenn nicht alle meine Wünsche erfüllt werden können? Was ist mir wichtig, worauf kann ich verzichten?

Tipp: Die Reitbeteiligung sollte auf jeden Fall haftpflichtversichert sein. So ist sie auch abgesichert, wenn Schäden an der geliehenen Ausrüstung des Pferdes entstehen.

Wie finde ich eine Reitbeteiligung?

Eine Quelle für die Suche und das Finden einer Reitbeteiligung ist inzwischen Facebook. Hier haben sich unzählige Gruppen zu dem Thema gegründet. Darüber hinaus gibt es im Internet weitere Marktplätze für Reitbeteiligungen, zum Beispiel auf ebay-Kleinanzeigen oder unter www.ehorses.de/reitbeteiligung. Hier können Besitzer ihre Pferde auf der Suche nach einer Reitbeteiligung anbieten. Aber auch www.stall-frei.de, eine Plattform zur Stallsuche, hat eine Rubrik für die Reitbeteiligungssuche eingerichtet.

Nadine Goetzen von ehorses.de rät: „Der Pferdebesitzer sollte, ähnlich wie bei der Verkaufsanzeige, wirklich bei der Wahrheit bleiben." Und weiter: „Dann haben wir die Erfahrung gemacht, dass schöne Fotos oder sogar ein Video die Klickzahlen verdoppeln. Die Fotos sollten qualitätvoll sein, es sollte auf jeden Fall ein schönes Reitbild dabei sein. Und ganz wichtig ist es, den Namen des Pferdes zu nennen, das löst gleich eine emotionale Bindung aus.“

Eine andere Möglichkeit ist es, Kontakt zu umliegenden Reitställen aufzunehmen und Stallbetreiber zu fragen, ob sie von suchenden Pferdebesitzern wissen. Oder eine Anzeige ans Schwarze Brett in den Ställen zu hängen. Natürlich nur mit Erlaubnis.

Wie oft das Pferd der Reitbeteiligung zur Verfügung steht, wieviel sie dafür bezahlt, was sie darf, was nicht und ob die Teilnahme an Turnieren vorgesehen ist, basiert ganz und gar auf der Absprache zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung.

Was sollte man in punkto Versicherung beachten?

Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist gang und gäbe für den Pferdebesitzer. Die sogenannte Tierhalterhaftpflicht wird inzwischen sogar von den meisten Pensionsstallbesitzern zwingend von seinen Kunden gefordert. Aber nicht jede Tierhalterhaftpflicht kommt automatisch für Schäden an der Reitbeteiligung auf. „Das ist schon ein großes Thema“, weiß Bernd Bredenschey, Abteilungsleiter der Schadensabteilung der Uelzener Versicherungen, „vor allem dann, wenn die Reitbeteiligung verletzt wurde. Die Rechtsprechung ist hier auch nicht ganz eindeutig.“ Eine Reitbeteiligung sollte in der Versicherung als Tierhüter angesehen werden und kann somit gegenüber dem Tierhalter, also dem Pferdebesitzer, Ansprüche geltend machen. „Allerdings muss die Reitbeteiligung beweisen, dass sie nicht fahrlässig gehandelt hat.“

Das typische Beispiel sei: Die Reitbeteiligung reitet aus, das Pferd scheut vor einem aufflatternden Vogel, die Reitbeteiligung fällt vom Pferd und bricht sich den Arm. „In diesem Fall kann die Reitbeteiligung ja nichts für den Unfall und hat durchaus Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.“ Hier würde die Pferdehaftpflicht greifen und auch Ansprüche der Krankenkasse und des Arbeitgebers des Geschädigten decken. Damit es rechtlich ganz wasserdicht ist, sollte der Pferdebesitzer der Versicherung die Reitbeteiligung namentlich nennen. Die Tierhalterhaftpflicht sei laut Bredenschey ein absolutes Muss „um sich und sein Vermögen zu schützen. Außerdem ist es wichtig, sich im Schadensfall so schnell wie möglich an seinen Versicherer zu wenden.“ Die Abwicklung sollte man komplett der Versicherung überlassen. „Das hat auch den Vorteil, dass, wenn es zu einer Klage kommen sollte, auch die Kosten des Verfahrens von der Versicherung getragen werden.“

Tipp: Wie viel für eine Reitbeteiligung gezahlt werden muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel von der Qualität des Pferdes und den Reitmöglichkeiten vor Ort. Als Faustregel kann man ein Fünftel der Boxenmiete für zwei bis drei Tage in der Woche ansetzen.

Wer haftet, wenn ...

... sich die Reitbeteiligung verletzt?

Die Tierhalterhaftpflicht, die der Eigentümer abschließt.

... sich das Pferd durch ein Verschulden der Reitbeteiligung verletzt?

Die Haftpflicht, die die Reitbeteiligung abschließt.

... das Pferd einen Dritten verletzt?

In erster Instanz der Eigentümer und dessen Tierhalterhaftpflicht. Sollte sich die Reitbeteiligung aber sehr intensiv um das Pferd kümmern, wird sie juristisch auch als Tierhalter angesehen und sollte auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflicht abschließen.

Dieser Artikel ist erstmals erschienen in Reiter Revue 4/2016.