Zum Inhalt springen

Drücken Sie Öffnen / Eingabe / Enter / Return um die Suche zu starten

Wer darf in die Reithalle?

Ist Bodenarbeit in der Reithalle erlaubt, wenn die Reithalle laut Hallenplan zu dieser Zeit ausdrücklich zum Reiten genutzt werden kann? Unsere Expertin weiß, was es zu beachten gilt.

Handarbeit in der Reithalle ist nur bedingt möglich, wenn die Halle ausdrücklich zum Reiten freigegeben ist.

Münster – Wenn in der Reithalle schon geritten wird, ist Bodenarbeit in der Reithalle nur eingeschränkt erlaubt, sagt Andrea Winkler aus der Abteilung Ausbildung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Das Problem ist häufig nämlich einfach der Platz-. Sie erklärt, warum die gleichzeitige Hallennutzung abgesprochen werden muss: „Die Langzügelarbeit oder auch Handarbeit ist nicht explizit in der Bahnordnung geregelt, lässt sich aber aus der Regelung zum Longieren ableiten. So ist in den Richtlinien Band 1 formuliert, dass das ‚Longieren auf dem Platz oder in der Reitbahn nur mit dem Einverständnis aller anwesenden Reiter gestattet ist‘.

Jeder Betrieb kann aber weitere, speziell auf die Situation angepasste ergänzende Bahnregeln erstellen. Viele Betriebe untersagen aus Sicherheitsgründen sogar das gleichzeitige Longieren (bzw. Arbeit an der Hand) und Reiten. Die Möglichkeiten des Reitens werden durch Longieren, Führen oder auch Langzügelarbeit enorm eingeschränkt, sodass eine Absprache unumgänglich ist. Je nach Platz- beziehungsweise Hallengröße, Zahl der Anwesenden und deren Leistungsstand sollte der Betriebsleiter Regeln erstellen.“