Petition fordert: Tiere sind keine Sachen
Heidesee – Laut Gesetz gilt beim Kauf eines Tieres eine 24-monatige Gewährleistung. Die ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel, der nach dem Kauf auftritt, beim Verkauf noch nicht bestand.
"Letztlich ist es heute nur eine Frage der Zeit, wann der Züchter bezüglich seines verkauften Tieres eine Mängelrüge erhält und nachträglich den Preis reduzieren oder das Tier zurücknehmen muss", schreibt Pferdezüchter Kamphorst in der Petition. Er möchte damit eine Gesetzesänderung erwirken.
Hintergrund: Bis 2002 galt beim Pferdekauf die kaiserliche Verordnung. Danach haftete der Verkäufer 14 Tage für bestimmte Hauptmängel. "Pferde sind keine Sachen – sie sind Lebewesen und sollten auch so behandelt werden", schreibt Arend Kamphorst.