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Reiten im Gelände – Landesrechte im Osten

Ausreiten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen – wir geben einen Überblick über die Landesrechte. In der Juni-Ausgabe der Reiter Revue finden Sie dazu passend Tipps für Ihr Reittraining im Grünen. Ab nach draußen!

Welche Landesrechte gelten beim Ausritt im Osten von Deutschland?

Berlin

Wald

Reiten erlaubt: Nur auf ausgewiesenen Reitwegen.

Fahren erlaubt: Nur nach Erlaubniserteilung durch den Waldbesitzer.

Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Nur, wenn Wege und sonstige Grundflächen dafür bestimmt sind oder Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders gestattet haben.

Kennzeichnung von Pferden

Für das Reiten im Wald ist die „Reiterlaubnismarke“ nötig: Sie kostet 80 Euro pro Jahr und Pferdehalter und wird durch die Berliner Forsten ausgegeben.

Brandenburg

Wald

Reiten und Fahren erlaubt: Nur auf Waldwegen und Waldbrandwundstreifen.

Reiten und Fahren verboten: Auf Sport- und Lehrpfaden, Rückewegen und Waldeinteilungsschneisen sowie Wegen, die nicht mit zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahrbar sind.

Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Auf Wegen, die mit zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahrbar sind.

Reiten und Fahren verboten: Auf Sport- und Lehrpfaden.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung notwendig.

Sachsen

Wald

Reiten erlaubt: Nur auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen.

Fahren erlaubt: Nur bei besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers.

Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen.

Reiten und Fahren verboten: Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie Spielplätzen und Liegewiesen, die der Erholung dienen.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung notwendig.

Sachsen-Anhalt

Wald und Flur

Reiten erlaubt: Auf Privatwegen, wenn sie dafür geeignet sind, sodass keine Störungen anderer oder nachhaltige Schäden zu befürchten sind.

Fahren erlaubt: In der freien Landschaft nur auf Wegen.

Kennzeichnung von Pferden

Keine Kennzeichnung notwendig.

Thüringen

Wald

Reiten und Fahren erlaubt: Nur auf den hierfür gekennzeichneten Straßen und Wegen.

Flur

Reiten und Fahren erlaubt: Auf Straßen und Wegen sowie ungenutzten Grundflächen, solange die Wege nicht anderen Benutzungsarten vorbehalten sind.

Kennzeichnung von Pferden

Kennzeichnung für Reit- und Fahrpferde ist nötig. Die Untere Forstbehörde gibt die Kennzeichen zum Preis von 15 Euro aus. Reiterhöfe dürfen zu gewerblichen Zwecken übertragbare Kennzeichen an Reittouristen vergeben. Die Vergabe dieser Kennzeichen muss in einem Reitbuch nachgewiesen werden.

Und weiter?

Welche Gesetze gelten deutschlandweit? Zum Bundesrecht geht es hier.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Alle Landesrechte finden Sie hier:

Reiten im Gelände – Landesrechte im Norden

Reiten im Gelände – Landesrechte im Süden

Reiten im Gelände – Landesrechte im Westen

Änderungen vorbehalten. Stand: 1/2018. Quelle: FN