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03.03.2010
Deusser vor Gericht erfolgreich: Deutsche FN muss zahlen

Knapp drei Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen Springreiter Daniel Deusser und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Jetzt gab das Oberlandesgericht in letzter Instanz dem 29-Jährigen Recht: Der Entzug seiner Jahresturnierlizenz (früher als Reitausweis bezeichnet) war rechtswidrig.




Deuser
Daniel Deusser hat vor Gericht Recht bekommen.

Bild: Redaktion RRI

Warendorf. Zur Vorgeschichte: Daniel Deußer, der als Bereiter im Stall des niederländischen Pferdehändlers und Turnierveranstalters Jan Tops in Valkenswaard arbeitet, stellte 2007 in Wellington/Florida die Stute Pristinna in einem mittelschweren, nationalen Springen vor. Die anschließende Dopingprobe war positiv und brachte ein Psychopharmakon ans Licht. Dafür verurteilte die US-amerikanische Förderation Deusser zu einer dreimonatigen Monaten Sperre und einer Geldstrafe. Der Weltverband FEI war seinerzeit nicht zuständig, weil die Prüfung nach nationalem US-amerikanischem Reglement ausgetragen worden war. Die deutsche FN wollte den Dopingfall allerdings nicht auf sich beruhen lassen. Immerhin hatte Deusser gegen die Kaderbestimmungen verstoßen. Diese schließen Manipulationen jedweder Art und somit auch Doping eindeutig aus. Sie entzog dem Reiter die Jahresturnierlizenz (Reitausweis) bzw. stellte sie nicht mehr neu aus, und ohne diese ist ein Reiter auf keinem Turnier startberechtigt.
 
Deusser erreichte in der Folgezeit mehrmals per Einstweiliger Verfügung eine Startgenehmigung für bestimmte Turniere. Die grundsätzliche Frage aber, ob der Entzug der Turnierlizenz rechts war, wurde erst dieser Tage geklärt. Das OLG Hamm entschied: Die FN hatte rechtswidrig gehandelt, denn die FN-Bestimmungen sagen aus, dass die Turnierlizenz nur aus wichtigem Grund entzogen werden kann. Dazu zählen u.a. eine vom Weltverband FEI ausgesprochene Ordnungsmaßnahme oder ein Verstoß gegen die sportlich faire Haltung und die reiterliche Disziplin.” Da das Psychopharmakon der Stute vom einem Tierarzt verabreicht worden war, um den Reisestress beim Fug nach Florida zu minimieren, sah das Gericht keinen Verstoß gegen diese Bestimmungen.
 
Die Verfahrenskosten muss nun der deutsche Verband tragen. Es stellt sich noch die Frage, ob Deußer bzw. sein Arbeitgeber Jan Tops auf Schadenersatz klagen werden, weil ihnen möglicherweise satte Preisgelder entgangen sind. Der „Fall Deusser” könnte also die nächste Runde erreichen.
 
Übrigens: Zwei Monate nach dem Turnier in Florida sattelte Daniel Deusser beim Weltcup-Finale in Las Vegas den Hengst Air Jordan Z. Auch er musste in die Dopingprobe. Und wieder wurde ein Psychopharmakon (Reserpine) nachgewiesen. - coh -
 
 
 
 
 
 

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