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19.02.2010 Künftig Schenkelbrand und Transponder
Warendorf - Der Bundesrat hat entschieden: Die Zuchtverbände kommen am elektronischen Transponder (Chip) zur Identifizierung der Pferde nicht vorbei. Die jetzt beschlossene Änderung der Viehverkehrsverordnung besagt, dass der Schenkelbrand allein künftig nicht mehr ausreicht.
Wie die FN mitteilt, müssen alle ab 1. Juli 2009 geborenen Pferde (und Esel) mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden. Allerdings sind die Schenkelbrände, Markenzeichen und Marketinginstrument der Zuchtverbände, weiterhin erlaubt. Dennoch ist die Entscheidung des Bundesrates eine Niederlage für die FN, die sich monatelang intensiv dafür eingesetzt hatte, den Schenkelbrand auch weiterhin als alleinige Kennzeichnung zu behalten. Laut EU-Recht wäre dies sogar möglich, aber beim deutschen Gesetzgeber stieß die organisierte Pferdezucht auf taube Ohren. So bleibt den Zuchtverbänden keine andere Wahl, als den elektronischen Transponder mit dem Schenkelbrand zu kombinieren. FN-Zuchtchef und -Vizepräsident Theordor Leuchten kritisiert: „Das bedeutet in der Praxis natürlich einen deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten für den Pferdezüchter und -halter und eine neue logistische Herausforderung für die Pferdezuchtorganisationen, die nicht notwendig gewesen wäre.” (hen)
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