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04.01.2010 Erfolg im Parcours – Niederlage vor Gericht
Sportlich endete das Jahr für Springreiter Christian Ahlmann mit einem Erfolg. Als bester Deutscher kam er mit seinem Hengst Taloubet Z beim Weltcup-Springen im belgischen Mechelen auf den fünften Rang. Juristisch musste der dreimalige Europameister aber nun endgültig eine Niederlage einstecken.
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 | Christian Ahlmann, hier mit Lorenzo, beim Turnier in Mechelen.
Bild: Caremans/FEI |
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Wie die Recklinghäuser Zeitung berichtet, hat das Schweizer Bundesgericht Ahlmann vor kurzem per Fax mitgeteilt, dass es das Verfahren gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) gegen ihn nicht zur Verhandlung zulassen wird. Das Bundesgericht ist die einzige Instanz, um gegen Urteile des CAS vorzugehen. Mit der Ablehnung seines Antrags besteht für den Marler keine rechtliche Handhabe mehr, gegen die Verurteilung wegen Dopings anzugehen. Christian Ahlmanns Hengst Cöster war, wie die Pferde von Tore Hansen (Norwegen), Denis Lynch (Irland) und Bernardo Alves (Brasilien) auch, bei den Olympischen Spielen in Hongkong positiv auf das verbotene Mittel Capsaicin getestet worden. Während die anderen Reiter wegen verbotener Medikation mit Sperren zwischen dreieinhalb und viereinhalb Monaten belegt wurden, wurde Ahlmann nach einem Einspruch der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wegen Dopings für acht Monate gesperrt und darf damit 2012 nicht bei Olympia in London starten. - pm/md -
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